Die CELLYPSO GmbH, Otto-Hahn-Str.11, 85521 Riemerling (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „CELLYPSO GmbH“ genannt) bietet eine webbasierte Softwarelösung für Unternehmen zur Abwicklung von Geschäftsprozessen als Software-as-a-Service (nachfolgend „SaaS“) Lösung (nachfolgend „Software“ oder „CELLYPSO“ genannt) über das Internet an.
Für die Nutzung der Software und die Erbringung ergänzender Dienstleistungen („Services“) gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Nähere Informationen zu den Funktionalitäten der Plattform und der Dienste finden Sie unter https://cellypso.com/
Vertragsgegenstand ist CELLYPSO - die von CELLYPSO GmbH entwickelte Softwarelösung für Unternehmen zur Abwicklung von Geschäftsprozessen. CELLYPSO wird modular als SaaS über das Internet angeboten.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit CELLYPSO zur Nutzung über das Internet zur Verfügung.
Software und Services werden vom Auftragnehmer mangelfrei zur Verfügung gestellt bzw. erbracht und entsprechen bei bestimmungsgemäßer Nutzung im Wesentlichen den in der Dokumentation genannten Spezifikationen. Die Services des Auftragnehmers werden sachkundig und fachgerecht nach Industriestandards durch angeleitetes und erfahrenes Personal ausgeführt. Der Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte an den Auftraggeber stehen keine Rechte Dritter entgegen. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben.
Im Falle der Mangelhaftigkeit sind die Mängelansprüche des Auftraggebers zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auftretende Mängel schriftlich mit Beschreibung des Mangels mitteilen und zur Mängelbeseitigung auffordern. Der Auftragnehmer leistet bei nachgewiesenen Mängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass der Auftragnehmer die Software bzw. den Service erneut in mangelfreiem Zustand zur Verfügung stellt bzw. erbringt oder den Mangel beseitigt.
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die Plattform und die Dienste kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklungen beabsichtigt den Auftragnehmer, einzelne Funktionen der Plattform oder einzelner Dienste zu verbessern, zu erweitern, zu löschen und/oder sonst zu ändern. Die Funktionalitäten der Plattform oder der Dienste können durch den Auftragnehmer geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und der Nutzer hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistung objektiv nicht benachteiligt wird (z.B. bei einer Verbesserung von Funktionalitäten). Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Funktionalitäten aufgrund technischer Neuerungen geändert werden.
Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte an Arbeitsergebnissen vor, die bei der Erbringung von Services erstellt werden. Dies umfasst insbesondere Software/Code, Schnittstellen, Methoden, Prozesse und Templates, die vom Auftragnehmer genutzt, geschaffen oder verändert werden. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber an solchen Arbeitsergebnissen ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke gemäß Ziffer 5 Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software dieser AGB.
Der Auftragnehmer bietet Nutzersupport an. Dieser steht den Nutzern als Ticket-System 24x7 zur Verfügung.
Soweit nicht ausdrücklich genannt bzw. im Leistungsverzeichnis erwähnt, schuldet der Auftragnehmer keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder über die ggf. im Leistungspaket enthaltenen Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet.
Der Auftraggeber benennt nach Abschluss des Vertrages einen Ansprechpartner für den Auftragnehmer. Dieser wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Der Auftraggeber kann einen anderen oder weitere Ansprechpartner benennen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür vorliegen hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Auftraggeber zu Schadensminderungszwecken verpflichtet, den Auftragnehmer umgehend hiervon zu informieren.
Der Auftraggeber wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweiligen Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und hierzu kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Ferner wird der Auftraggeber sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.
Der Auftraggeber wird die Software in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Auftraggeber wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von dem Auftragnehmer betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von dem Auftragnehmer unbefugt einzudringen.
Der Auftraggeber wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen dem Auftragnehmer unverzüglich zumindest in Textform melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und den Auftragnehmer bei der Fehlersuche aktiv unterstützen. Stellt sich nach Prüfung einer Mängelmitteilung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers aufgetreten ist, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Kosten der Prüfung für die Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers aufgetreten ist.
Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht nach, ist der Auftragnehmer unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die den Auftragnehmer durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zu den jeweils bei dem Auftragnehmer gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er dem Auftragnehmer den daraus entstehenden Schaden ersetzen und den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
Bei einem schwerwiegenden oder anderen Verstoß des Auftraggebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl die vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die dem Auftragnehmer durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zu den jeweils bei dem Auftragnehmer gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er dem Auftragnehmer gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die Nutzung eigener urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützten Bild- und Wortmarken in Produkten, Produktpräsentationen und Werbemitteln ein. Dies gilt insbesondere für die Auftraggeber-Präsentation auf dem Marktplatz, SaaS-Produkte, sowie die Webseiten von CELLYPSO GmbH, gedruckte Werbemittel, soziale Netzwerke, Studien und sonstige Eigenwerbung. Abweichende Nutzungsbedingungen sind bei der Lieferung von Bild- und Wortmarken des Auftraggebers an den Auftragnehmer anzuzeigen.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber für die Laufzeit des Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das entgeltliche, weltweite, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Auftraggeber darf die Software nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen. Der Auftraggeber erhält kein Recht am Quellcode der Software sowie es erfolgt keine Überlassung der Software an den Auftraggeber. Der Auftraggeber darf die Software nur für eigene Zwecke nutzen. Die Nutzung für eigene Zwecke umfasst dabei die bestimmungsgemäße Nutzung der Produkte für allgemeine Geschäftszwecke des Auftraggebers und die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers. Nicht umfasst ist die Nutzung der Produkte für Dritte, beispielsweise als Dienstleister oder eine sonstige Überlassung oder Nutzungsvermittlung an Dritte.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte für seine eigenen Zwecke nutzen zu lassen. Eine gemeinsame Nutzung der Software durch verschiedene Nutzer unter einem gemeinsamen Benutzerkonto ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Nutzung der Software durch seine Nutzer und sämtliche Schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen seiner Nutzer verursacht wurden.
Soweit nicht anders vereinbart, stehen sämtliche Rechte an Software und Services, welche durch den Auftragnehmer bereitgestellt oder unter diesem Vertrag entwickelt werden, einzig dem Auftragnehmer zu. Sämtliche Rechte an jeder Art von Veränderung, Entwicklung oder Verbesserung der Produkte oder Dienstleistungen, welche durch den Auftraggeber vorgenommen werden, stehen ebenfalls ausschließlich dem Auftragnehmer zu.
Die Software kann Open Source Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten, die im Rahmen der Open Source Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Keine Vorschrift dieses Vertrages beeinflusst dabei die Rechte oder Pflichten des Auftraggebers aus den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open-Source-Software und den Bestimmungen dieses Vertrages genießen die Lizenzbestimmungen der Open-Source-Software Vorrang.
Das Nutzungsrecht an der Software erstreckt sich auch auf Fixes, Patches, Entwicklungen und Updates, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Das Recht auf Updates beinhaltet nicht das Nutzungsrecht von neuen/zusätzlichen Produkten und Funktionalitäten, die als separates Produkt/Modul zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftragnehmer stellt die Software in Deutsch und Englisch zur Verfügung.
Der Auftragnehmer kann die Zugangsberechtigung des Auftraggebers widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Auftragnehmer den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Der Auftragnehmer kann den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung nur für eine angemessene Frist, maximal drei Monate, aufrechterhalten.
Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingenden Rechts oder anwendbarer Open Source Software-Nutzungsbedingungen vorgeschrieben, ist der Auftraggeber nicht berechtigt,
(a) die Software über das für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche hinausgehende Maß zu kopieren, weder im Ganzen noch teilweise;
(b) die Software zu modifizieren, zu korrigieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verbessern oder sonst abgeleitete Entwicklungen an der Software vorzunehmen;
(c) die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu übertragen oder sonst Dritten zugänglich zu machen;
(d) die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln, weder im Ganzen, noch teilweise;
(e) Sicherheitseinrichtungen oder Schutzmechanismen, welche in der Software enthalten oder für sie genutzt werden, zu umgehen oder zu verletzen;
(f) Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Schaden an der Software oder den Servern des Auftragnehmers hervorzurufen;
(g) Marken, Dokumentation, Garantien, Haftungsausschlüsse oder sonstige Rechte, wie etwa geistiges Eigentum, Zeichen, Mitteilungen, Markierungen oder Seriennummern, welche in Verbindung zur Software oder Dokumentation stehen, zu entfernen, zu löschen, zu tilgen, zu verändern, zu verdecken, zu übersetzen, zu kombinieren, zu ergänzen oder auf andere Weise abzuändern;
(h) die Software in einer Art und Weise zu nutzen, durch die geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verletzt werden;
(i) die Software für Zwecke des Benchmarkings bzw. der Wettbewerbsanalyse der Software, für die Entwicklung, Verwendung oder die Bereitstellung eines konkurrierenden Software-Produkts bzw. konkurrierender Services oder zu sonst einem Zweck zu nutzen, welcher dem Auftragnehmer zum Nachteil gereicht;
(j) die Software für oder in Zusammenhang mit der Planung, der Konstruktion, der Instandhaltung, dem Betrieb oder der Nutzung von gefährlichen Umgebungen, Systemen oder Anwendungen oder anderen sicherheitskritischen Anwendungen zu nutzen oder sonst die Software in einer Weise einzusetzen, bei der die Software zu körperlichen Schäden oder schweren Sachschäden führen könnte.
Die Software wird entsprechend dem Service Level Agreement (SLA) des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt, das unter https://cellypso.com/de/sla/ abrufbar ist und das ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag einbezogen wird.
Für die Nutzung der Software benötigt der Auftraggeber einen aktuellen Standardwebbrowser (Google Chrome wird empfohlen). Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und den Betrieb sämtlicher Hardware und Betriebssoftware sowie für die sichere und schnelle Anbindung der IT-Endgeräte an den Server, auf dem die Software und die Arbeitsbeschreibungen implementiert sind, verantwortlich.
Sobald die vom Auftraggeber gewünschten Setup/Einrichtung und Konfiguration der Software von denen im gewählten Paket abweichen, sind die gemäß der im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Stundensätze zu vergüten.
Software und sonstige Arbeitsergebnisse gelten als übergeben, sobald sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Services gelten als erbracht, sobald der jeweilige Service abgeschlossen wurde. Support/Pflege werden gegebenenfalls mit Zeitablauf als monatlich anteilig erbracht angesehen.
Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen Software und Services keiner gesonderten Abnahme durch den Auftraggeber, sondern gelten mit Übergabe als abgenommen. Sollte eine Abnahme vertraglich vereinbart sein und hat der Auftraggeber nicht den Zeit- oder Testplan der Abnahme eingehalten oder sollte ein solcher Testplan oder eine zeitliche Begrenzung für Tests und Abnahme nicht vorliegen, so gelten Software und Services zehn Werktage nach Übergabe als abgenommen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen (insgesamt als „Subunternehmer“ bezeichnet) einzusetzen, um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass Subunternehmer entsprechend diesen AGB an Verpflichtungen hinsichtlich Geheimhaltung und Datenschutz gebunden sind. Die Beauftragung von Subunternehmern lässt die vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers dem Auftraggeber gegenüber unberührt. Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Schlechtleistungen eines Subunternehmers wie für eigenes Verschulden.
Für die Nutzung der Software zahlt der Auftraggeber den vereinbarten Preis. Der Auftraggeber hat Rechnungen binnen 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zur Software bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vorübergehend zu deaktivieren, bis die überfällige Rechnung bezahlt wurde. Ab dem Datum der Deaktivierung gilt der Vertrag als gekündigt und wird gemäß Ziffer 12.2 behandelt.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, sowohl für eigenes sowie für zugerechnetes Verhalten, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.
Der Auftragnehmer haftet für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Auftragnehmer gegebenen eigenständigen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.
Verletzt der Auftraggeber die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber aufgetreten wären.
Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist allen Personen aufzuerlegen, die mit der Durchführung dieses Vertrages betraut werden.
Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die
(a) öffentlich zugänglich sind oder nachträglich öffentlich zugänglich wurden oder der anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren
(b) unabhängig und selbstständig von der anderen Partei entwickelt wurden
(c) der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt
(d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Falle ist die betroffene Partei hierüber unverzüglich zu unterrichten).
Der Auftragnehmer speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, keine rechtswidrigen Inhalte und Daten und/oder Inhalte und Daten, die die Rechte Dritter verletzen, mit der Software zu verarbeiten und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot von oder im Zusammenhang mit rechtswidrigen Dienstleistungen oder Waren zu nutzen.
Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Auftragnehmer nimmt von Inhalten des Auftraggebers oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte nicht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Auftragnehmer von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Auftragnehmer von Dritten, auch von Mitarbeitern des Auftraggebers persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers in Anspruch genommen wird. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Kontos in Bezug auf die Benutzer der Software zur Verfügung gestellt werden (Name, Vorname, Post- sowie E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Kennwort) und persönliche Daten, die sich auf die Nutzung der Software beziehen (Log-Dateien). Diese personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer als Verantwortlichem verarbeitet, um den Benutzern die Nutzung der Software zu ermöglichen. Diese personenbezogenen Daten werden für die Erfüllung des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer verarbeitet, Rechtsgrundlage ist dementsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Hinsichtlich der diesbezüglichen Betroffenenrechte und sonstiger Informationspflichten wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Auftragnehmers verwiesen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software für interne Geschäfts- und/oder Betriebszwecke zu verwenden, insbesondere zur Analyse der Nutzung der Software und zur Verbesserung der Software. Der Auftraggeber erteilt eine entsprechende Weisung zur Anonymisierung der hierfür erforderlichen Daten.
Im Rahmen der Nutzung der Software kann der Auftraggeber personenbezogene Daten seiner Endkunden und sonstiger Betroffener verarbeiten. Der Auftraggeber ist dabei Verantwortlicher und der Auftragnehmer ist ein Auftragsverarbeiter. Diese Auftragsverarbeitung ist in der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien geregelt, die unter https://cellypso.com/de/avv/ abrufbar ist und ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag zwischen den Parteien einbezogen wird.
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt über das Bestellformular auf https://cellypso.com/ und darauffolgende Aktivierung zustande.
Der Auftraggeber kann zwischen monatlicher und jährlicher Laufzeit wählen. Der Vertrag verlängert sich am Ende einer jeden Laufzeit automatisch um die gleiche Laufzeit, soweit er nicht im Fall der monatlichen Laufzeit mit einer Frist von 10 Tagen und im Fall der jährlichen Laufzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(a) Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber erstellten Daten ohne Aufforderung binnen drei Wochen vollständig für den Auftraggeber zum Download zur Verfügung. Die Daten werden in einer JSON-Datei sowie die Dokumente in einer ZIP-Datei zur Verfügung gestellt.
(b) Der Auftragnehmer löscht binnen einer Woche, nachdem der Auftraggeber die Daten heruntergeladen hat, spätestens aber drei Monate nach Vertragsende, vollständig alle vom Auftraggeber auf seinen Servern abgelegten Daten.
(c) Gegen Zahlung des in der Preisliste, soweit nicht anders vereinbart, geregelten Entgelts überträgt der Auftragnehmer die Daten in einem geeigneten Format an ein drittes Unternehmen nach Wahl des Auftraggebers.
Fälle höherer Gewalt, die die Vertragspartner ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Vertragspartner bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung dieses Vertrages. Der Vertragspartner, bei dem die höhere Gewalt eingetreten ist, hat den anderen Partner unverzüglich hiervon zu unterrichten.
Sollte der Auftragnehmer infolge höherer Gewalt an der Erbringung weiterer Dienstleistungen gehindert sein, so steht dem Auftraggeber kein Anspruch zu, bereits erbrachte Zahlungen zurückzufordern, soweit diese eine angemessene Vergütung für die von Auftragnehmer bereits erbrachten organisatorischen Leistungen darstellen.
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist München. Vor Einleitung von rechtlichen Schritten werden sich die Parteien jeweils bemühen, ihre Streitigkeiten gütlich oder im Wege der Mediation beizulegen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, die Tatsache, dass der Auftraggeber seine Software nutzt bzw. sein Kunde ist, öffentlich zu äußern und den Namen und das Logo des Auftraggebers für diesen Zweck in seinen Marketingmaterialien, auch im Internet auf seiner Webseite und/oder auf seinen Seiten in den sozialen Medien, zu nutzen. Jeder andere Gebrauch des Namens oder Logos des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Alle Mitteilungen unter diesem Vertrag bedürfen der Textform und werden mit erster Zustellung wirksam.
Der Auftragnehmer kann Änderungen an diesen Vertragsbedingungen vornehmen, wenn diese aufgrund geänderter Umstände, beispielsweise bei wesentlichen Änderungen der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung, des relevanten Markt- und Geschäftsumfelds oder aufgrund technischer Entwicklungen notwendig werden und für den Auftraggeber zumutbar sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in einem angemessenen Zeitraum, mindestens einen Monat, vor Inkrafttreten der Änderungen, über die Änderungen in elektronischer Form informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, solchen Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gilt seine Zustimmung nach Ablauf der oben genannten Fristen als erteilt. Auf die Dauer der Frist und auf die Bedeutung ihres ergebnislosen Ablaufs wird der Auftragnehmer bei der Ankündigung der Änderungen der AGB ausdrücklich hinweisen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt, wenn ein regelungsbedürftiger Aspekt im Vertrag nicht geregelt sein sollte.